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Postuar nga Vizioner datë 09 Qershor 2008 - 15:23:

Ferienjob bleibt meist frei von Sozialabgaben und Steuern

.... Wie in jedem Sommer suchen auch in diesem Jahr wieder viele Schüler und Studenten einen Ferienjob. Was vom vereinbarten Gehalt wirklich netto ausbezahlt wird, hängt entscheidend davon ab, welche Ansprüche Sozialversicherungsträger und Finanzamt an die ausgeübte Tätigkeit anmelden. Wird die angenommene Arbeit beispielsweise nur während der Ferienzeit ausgeübt, bleibt es in der Regel bei einer kurzfristigen Beschäftigung. Werden hierbei von vornherein nicht mehr als zwei Monate oder 50 Arbeitstage vereinbart, bleibt der Job ganz frei von Sozialabgaben.

Der Arbeitgeber kann hierbei sogar die Lohnsteuer mit pauschal 25 Prozent übernehmen. Allerdings darf die Tätigkeit dann maximal an 18 Tagen ausgeübt werden und das tägliche Entgelt nicht über 62 Euro liegen. Ansonsten werden Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag erst einmal über die Lohnsteuerkarte einbehalten. Wegen der geringen Höhe der Einnahmen werden die Beträge dann aber über die spätere Einkommensteuererklärung wieder erstattet. Kommen allerdings mehrere solcher Jobs im Jahr zusammen, werden die Gehälter addiert und können dann über dem Grundfreibetrag von 7664 Euro und den übrigen Pauschalen liegen.

Das gilt besonders, wenn noch andere Einkünfte wie Zinsen oder Dividenden angefallen sind. Die wirken sich augrund des 2007 gesunkenen Sparerfreibetrags stärker aus. Handelt es sich statt um einen Ferien- um einen Nebenjob, wird der regelmäßig länger als nur zwei Monate im Jahr ausgeübt. Hierbei kann es sich dann um einen Mini-Job handeln, wenn pro Monat nicht mehr als 400 Euro verdient wird. Dann übernimmt der Arbeitgeber Sozialabgaben und Steuern von zusammen 30 Prozent, was aber die Mini-Jobber selbst nicht belastet. Dieser Lohn muss nicht in der Steuererklärung auftauchen, selbst wenn Schüler oder Student noch andere steuerpflichtige Einkünfte haben.

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